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Was ist Zeitarbeit?

Der nachstehende Text bezieht sich gleichermaßen auf männliche und weibliche Personen.
Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die zweifache Schreibweise verzichtet.

Ein angestellter Mitarbeiter (m/w) eines Zeitarbeitsunternehmens (Verleiher) wird gegen Entgelt an andere Unternehmen (Entleiher) überlassen. In der Regel für eine befristete Zeit.

Deshalb spricht man in der Branche traditionell auch von „Leiharbeit“ und bei den darin beschäftigten Mitarbeitern von „Leiharbeitnehmern“. Da diese Begriffe so negativ besetzt 
sind, bemüht sich die Branche Zeitarbeit, die Begriffe „Zeitarbeitsfirma“ und „Zeitarbeitnehmer“ zu etablieren.  

Zeitarbeitnehmer schließen hierzu mit dem Zeitarbeitsunternehmen einen regulären Arbeitsvertrag ab.

In der Regel wird ein befristetes oder unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis vereinbart. 
Möglich sind auch Teilzeit- oder geringfügige Arbeitsverhältnisse. Dies ist für diejenigen interessant, die nur zur Überbrückung eine Tätigkeit ausüben wollen, wie z.B. Schüler, Studenten, Hausfrauen und Hausmänner, oder die sich als „Mini-Jobber“ etwas zu ihrem normalen Arbeitseinkommen hinzuverdienen wollen.
Zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Kundenbetrieb wird für die Tätigkeit ein „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“ geschlossen.
Die Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma werden dann im Kundenbetrieb dort eingesetzt, wo 
ein vorübergehender Engpass besteht z.B. wegen Urlaub, Krankheit, Elternzeit oder Termindruck.  Kurzfristige und längerfristige Überlassungen sind möglich.

Vorteile für Arbeitgeber

Für Unternehmen bietet der Einsatz von Zeitarbeitskräften viele Vorteile!
Diese können flexibel und schnell auf Personalengpässe reagieren und Auftragsspitzen „just in time“ abfedern. 
Unsicherheitsfaktoren wie Urlaub, Krankheit, und Schwangerschaft machen es Firmen häufig schwer, ihren Personalbedarf genau zu kalkulieren - solche Engpässe können durch Zeitarbeitnehmer überbrückt werden, ohne dass eigene Personalreserven gebildet werden müssen.

Das ausleihende Unternehmen zahlt nur die tatsächlich von dem Mitarbeiter erbrachte Leistung.

Die Lohnnebenkosten im Krankheitsfall oder Sozialversicherungsbeiträge tragen die Zeitarbeitsunternehmen. 

Viele Unternehmen sehen die Arbeitnehmerüberlassung schließlich auch als Möglichkeit, einen Kandidaten zur Einstellung zu finden und zu testen, ohne von vornherein endgültig gebunden zu sein.
 Überzeugt der überlassene Zeitarbeitnehmer, so steht einer Übernahme nichts im Wege (keine Anzeigenkosten, keine langwierige Personalauswahl).

Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma

Arbeitgeber ist immer das Zeitarbeitsunternehmen. Dieses hat somit alle üblichen Arbeitgeberpflichten zu erfüllen

  • Die Lohn-/Gehaltszahlung
  • 
Lohnsteuer
  • Sozialabgaben
  • Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
  • Unfallschutz (VBG)
  • es gewährt dem Arbeitnehmer Urlaub
  • leistet Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall und bei Feiertagen
  • ist verantwortlich für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Schutzgesetzen zugunsten des Arbeitnehmers.

Subsidiärhaftung

Das Zeitarbeitsunternehmen ist Arbeitgeber und somit für 
die Lohnzahlung sowie für die Abführung der Sozialabgaben verantwortlich.

Allerdings trifft das entleihende Unternehmen nach 
§ 28 eSGB IV eine „Subsidiärhaftung“ für vom Verleiher 
nicht abgeführte Sozialabgaben:

  • Meldet das Zeitarbeitsunternehmen beispielsweise Insolvenz 
an, ohne für die ausgeliehenen Arbeitnehmer die Gesamtsozialversicherungsbeiträge abgeführt zu haben, so müssen diese grundsätzlich vom Entleihunternehmen nachentrichtet werden. 

  • Das Entleihunternehmen kann dieser Subsidiärhaftung entgehen, in dem es mit
 seriösen und solventen Zeitarbeitsunternehmen zusammenarbeitet, die ihre Unbedenklichkeit regelmäßig von den Sozialversicherungsträgern bescheinigen lassen und vorlegen oder die zur Absicherung dieses Risikos Bankbürgschaften 
o.ä. zur Verfügung stellen.

 

 

Vorteile für Arbeitnehmer

Zeitarbeit ist schon für viele zum „Sprungbrett“ in ein erfolgreiches Berufsleben geworden.

Gerade für Arbeitssuchende, besonders Erst-Berufseinsteiger und auch für Langzeitarbeitslose bietet die Zeitarbeit eine gute Chance, Erfahrung in verschiedenen Unternehmen und Branchen zu sammeln, sich zu qualifizieren und zu bewähren und so auf einen „festen“ Arbeitgeber zu stoßen. 


Viele Berufseinsteiger nach einer Ausbildung, die den Facharbeiter – oder Gesellenbrief in der Tasche haben, (oder auch einen 2. Anlauf brauchen), aber vom Ausbildungsunternehmen nicht übernommen werden konnten, können durch die Zeitarbeit den Berufsanschluss finden und prüfen, ob das Unternehmen, 
bei dem man sich bewerben möchte, auch wirklich den eigenen Vorstellungen entspricht. Außerdem ermöglicht „Arbeit“ in verschiedenen Unternehmen vielseitige Berufserfahrungen!
 Wer den Berufseinstieg nach der Schule sucht, und die Zeit bis zur Ausbildung überbrücken will, kann Berufserfahrungen sammeln. So erreicht man unverbindliche Einblicke ob der evtl. angestrebte Beruf der richtige ist.


Weisungsrecht

Der Arbeitnehmer tritt in keine arbeitsvertragliche Beziehung zum Entleiher, er erhält von diesem auch keine Vergütung und keine sonstigen Leistungen.

Er ist aber für die Dauer der Überlassung der Aufsicht und den Weisungen des Entleihers unterworfen, da er in dessen Betrieb eingegliedert wird.

Anwendung eines Tarifvertrages

Leiharbeitnehmer werden ab dem 01.01.2004 i.d.R. nach einem der für die Branche bestehenden Tarifverträge entlohnt.
 Somit wird die angemessene Entlohnung der Zeitarbeitnehmer unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen geregelten Arbeits- und Entlohnungsbedingungen sichergestellt.

Zeitarbeitsunternehmen, die keinen anerkannten  Tarifvertrag anwenden, müssen ihre Mitarbeiter zwingend nach dem Prinzip "Equal-Treatment" entlohnen.

Für die Mitarbeiter einer nicht tarifierten Zeitarbeitsfirma gelten dann die Entlohnungsbedingungen für einen vergleichbaren Mitarbeiter des Kundenbetriebes.