Wir stellen uns vor

- Tanja Petkau, Personaldisponentin Anne Wallossek, Personalsachbearbeiterin Anke Drechsler, Personalsachbearbeiterin Ingrid Piepers, Geschäftsführerin
Firmengründung im September 2007
IP. Zeitarbeit GmbH Personaldienstleistungen
Amtsgericht Bad Oeynhausen. Handelsregister B HRB 10640
Erlaubnis
Zuerst erteilt am 7. Oktober 2007.
Nach Prüfung der BAA Regional Direktion NRW wurde die unbefristete Erlaubnis zur
gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern am 13.09.2010 erteilt.
Neben der Arbeitnehmerüberlassung sind wir auch in der Personalvermittlung tätig.
Wie wir uns als Personaldienstleister verstehen:
Zeitarbeit ist eine Frage von Erfahrung und Vertrauen
Seit über 10 Jahre haben wir Erfahrung in der Zeitarbeit und uns das Vertrauen
in der Region bei namhaften Unternehmen und bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgebaut.
Soziale Kompetenz ist für uns kein Schlagwort, sondern gelebte Praxis.
Für Bewerber und unseren engagierten und qualifizierten MitarbeiterInnen möchten wir das passende Unternehmen und die Arbeitsstelle finden, die am besten dem jeweiligen persönlichen Profil entspricht.
Betreuung der Mitarbeiter
Unsere Fachkraft für Sicherheit und unser Betriebsarzt sowie die Disponenten sorgen für den Arbeitsschutz und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
In Absprache mit dem Kunden erhält der Mitarbeiter die erforderliche Schutzausrüstung. Unsere Mitarbeiter erhalten bei Einstellung eine Allgemeine Unterweisung in Arbeitssicherheit, gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes.
Die Einweisung am Arbeitsplatz obliegt dem Kunden/Entleihbetrieb.
Tarifvertrag für die Zeitarbeit
Die Bezahlung unserer Mitarbeiter basiert auf BZA/DGB Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche.
Zudem sind Einsatzbezogene übertarifliche Zulagen, vermögenswirksame Leistungen, eine betriebliche Altersversorgung oder Jahressonderzahlungen wie Urlaubs und Weihnachtsgeld möglich. Mitarbeiter erhalten so ein festes Einkommen auf der Basis einer vereinbarten Arbeitszeit – auch bei Nichteinsatz im Kundenunternehmen, bei Urlaub und im Krankheitsfall.
Unbedenklichkeit / Entleiher- oder Subsidiärhaftung
In der Arbeitnehmerüberlassung trifft den Entleiher nach § 28 e SGB IV eine Subsidiärhaftung für vom Verleiher nicht abgeführte Sozialversicherung und Lohnsteuer. Die Unbedenklichkeit im Hinblick auf eine Abführung der Sozialversicherungsbeiträge wird uns auf Wunsch regelmäßig bescheinigt.
Solvenz
Der umsichtige Umgang und die sorgfältige Planung der Liquidität stellen sicher, dass unsere Zahlungsverpflichtungen stets pünktlich nachgekommen werden. Daher können wir Ihnen auf Wunsch, hinsichtlich der Subsidiärhaftung, eine Bankbürgschaft zur Verfügung stellen.
