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Das 3-Stufen-Qualifizierungsmodell des BAP

Exklusive Weiterbildungsmöglichkeit für ungelernte Zeitarbeitskräfte

Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben es immer schwerer auf dem Arbeitsmarkt.

Die durch „learning by doing“ erworbenen Kompetenzen von Zeitarbeitskräften sind in den meisten Fällen nur schwer nachweisbar. Deswegen hat der BAP ein dreistufiges Qualifizierungsmodell entwickelt, das es geringqualifizierten Zeitarbeitskräfte ohne Berufsausbildung ermöglicht, ihre persönlichen Kompetenzen, die während der Einsätze und im Rahmen eines berufsbegleitenden eLearning-Kurses erworben werden, zertifizieren zu lassen.

Herzstück dieses berufsbegleitenden Modells ist die eLearning-Plattform „ZetQ“ (www.ZetQ.de), auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer orts- und zeitunabhängig zugreifen können um sich die notwendigen theoretischen Inhalte der Qualifizierung anzueignen. Die Teilnehmer bestimmen selbst, wann und wo sie lernen und können dank der vielen Selbsttests jederzeit sehen, wo sie stehen und welchen Wissenszuwachs sie bereits erlangt haben.

Durch den mehrstufigen Aufbau erfolgt ein niedrigschwelliger Lerneinstieg, der auch ein behutsames Heranführen von Personen mit negativen Lernerfahrungen an einen Berufsabschluss möglich macht.
Der BAP arbeitet bei den ersten beiden Stufen – dem „Fachhelfer“ und dem „Fachassistenten“ – mit dem TÜV Rheinland zusammen. Den Titel „Fachkraft“ und damit einen anerkannten Berufsabschluss erwerben Teilnehmer nach Ablegen einer sogenannten Externenprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer.


Derzeit können Zeitarbeitskräfte in der ersten Stufe die drei Kurse „Fachhelfer/in Lager & Logistik“, „Montagefachhelfer/in“ und „Fachhelfer/in Dialogmarketing“ absolvieren. Damit werden im gewerblichen Bereich zwei der wichtigsten Einsatzgebiete für Zeitarbeitskräfte und im kaufmännischen Sektor einer der gesuchtesten Berufe abgedeckt.

Die eLearning-Plattform „ZetQ“

Teilnehmer erhalten nach Bestehen jeder einzelnen Qualifizierungsphase ein anerkanntes Zertifikat mit dem sie ihren Kompetenz- und Wissenszuwachs offiziell dokumentieren können, auch wenn sie – aus welchen Gründen auch immer – die nächsthöhere Stufe nicht abschließen.

 

Welche Voraussetzungen müssen Zeitarbeitskräfte für die Personenzertifizierung beim TÜV Rheinland erfüllen?

Um zur Prüfung für die erste Stufe zugelassen zu werden, müssen eine abgeschlossene Schulausbildung oder zumindest eine einjährige allgemeine Berufserfahrung sowie wenigstens 90 Arbeitstage einschlägige Tätigkeit im jeweiligen Arbeitsbereich des eLearning-Kurses nachgewiesen werden. Mit der zweiten (Fachassistent) und dritten Stufe (Berufsabschluss) steigen diese Anforderungen dann natürlich.

Wie erfolgt der Abschluss der jeweiligen Stufen?

Um zum Beispiel ein Zertifikat als Fachhelfer zu erhalten, müssen Zeitarbeitskräfte in der ersten Stufe eine schriftliche und eine mündliche Prüfung bestehen. Darauf werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Kursen auf der eLearning-Plattform des BAP vorbereitet. So können Zeitarbeitskräfte laut Prüfungsordnung erst zur Prüfung angemeldet werden, wenn sie alle Kapitel des jeweiligen Kurses durchlaufen und die Abschlusstests mit einer Quote von mindestens 80 Prozent richtig beantworteter Fragen absolviert haben.
 
Derzeit ist das Qualifizierungsmodell exklusiv für BAP Verbandsmitglieder und deren Mitarbeitern zugänglich.
Wenn Sie als Mitarbeiter der IP.Zeitarbeit GmbH Interesse an einer Weiterbildung haben, sprechen Sie uns an!