Unfallverhütung

Der Personaldienstleister und das Kundenunternehmen müssen die Zeitarbeitnehmer über die am Einsatzort maßgeblichen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz aufklären. Dabei ist eine arbeitsspezifische Unterrichtung erforderlich. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften müssen eingehalten werden.

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