Jahressonderzahlungen

Nach dem sechsten Monat des ununterbrochenen Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Zeitarbeitsunternehmen hat ein Zeitarbeitnehmer Anspruch auf Jahressonderzahlungen in Form von zusätzlichem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die Details dazu sind im Manteltarifvertrag geregelt.

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