Branchenzuschläge

Das von uns angewendete BAP/DGB-Tarifwerk legt fest, dass Sie für Ihre Arbeit ein faires Entgelt erhalten. Es besteht zudem die Möglichkeit dass sich Ihr Verdienst durch einsatzbezogene Zulagen oder die sogenannten Branchenzuschläge erhöht.

Seit Ende 2012 gelten die ergänzenden Tarifverträge über Branchenzuschläge (TV BZ) für die Arbeitnehmerüberlassung in verschiedene Industriebranchen. Sie wurden zwischen den Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ sowie den jeweiligen Branchengewerkschaften ausgehandelt.

Ziel der Branchenzuschläge ist eine schrittweise Annäherung der Zeitarbeitsentgelte an die im Kundenbetrieb gezahlten Entgelte eines vergleichbaren Stammmitarbeiters.


Es gelten zurzeit die folgenden Branchenzuschlagstarifverträge:

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoffindustrie (TV BZ Kunststoff)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ HK)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE - gewerblich)

Der jeweilige Tarifvertrag über Branchenzuschläge tritt dann in Kraft, wenn der Einsatz in einem branchenzugehörigen Unternehmen mehr als 6 Wochen andauert. Zum einen hat die Überlassungsdauer einen direkten Einfluss auf die Entgeltentwicklung, so werden je nach Branche schrittweise bis zu 50 Prozent auf das BAP Tarifentgelt als Zuschlag gezahlt, zum anderen hängt die erreichbare Höhe aber auch vom Vergleichsentgeltes eines Stammarbeitnehmers im Einsatzunternehmen ab.

Vor einem möglichen Einsatz informieren wir Sie über die geltenden tariflichen Rahmenbedingungen.

Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, sind wir Ihnen gerne behilflich! Rufen Sie uns einfach an.

Sie finden die Tarifverträge über Branchenzuschläge unter Informationen - Downloads.