BAP/DGB-Tarifverträge

Tarifverträge regeln Mindestarbeitsbedingungen. Grundsätzlich dürfen Tarifverträge Beschäftigte niemals schlechter stellen als die gesetzlichen Mindeststandards. In Tarifverträgen werden aber auch Bestimmungen ausgehandelt, die per Gesetz nicht geregelt sind oder die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Gesetzgebers fallen. Dazu zählen beispielsweise Lohn- und Entgelthöhen oder Jubiläums- oder Sonderzahlungen.

Die IP.Zeitarbeit GmbH schließt Arbeitsverträge mit ihren Mitarbeitern nach den Tarifverträgen Zeitarbeit, die zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossen wurden.


Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit

Seit 2004 gilt für alle Zeitarbeitnehmer der Gleichstellungsgrundsatz „Equal Treatment“: Zeitarbeitnehmer haben demnach Anspruch auf dieselben Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Kollegen im Einsatzbetrieb – es sei denn, ein Tarifvertrag regelt Abweichendes.

Der BAP bzw. dessen Rechtsvorgänger und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB, die derzeit aus acht Einzelgewerkschaften besteht – haben erstmals im Jahr 2003 ein bundesweit geltendes mehrgliedriges Tarifwerk für die Zeitarbeit abgeschlossen. Das Tarifwerk besteht aus den folgenden Tarifverträgen:

  • Manteltarifvertrag (MTV - BAP)
  • Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV - BAP)
  • Entgelttarifvertrag (ETV - BAP)
  • Elf Branchenzuschlagstarifverträge (TV - BZ)

Die mit den großen deutschen Gewerkschaften abgeschlossenen Verträge garantieren die Überlassung von Zeitarbeitnehmern zu marktgerechten Konditionen. Dies hat maßgeblich dazu geführt, dass die Zeitarbeit ihre politisch gewünschte Rolle wahrnehmen kann und Millionen von Menschen wieder an den Arbeitsmarkt heranführen konnte.


Flexibilität und Sicherheit

Zur Beschäftigungssicherung sehen die BAP/DGB-Tarifverträge ein flexibles Arbeitszeitkonto vor. Grundlage ist die mit einem Mitarbeiter vereinbarte monatliche Arbeitszeit (Sollarbeitszeit), die in der Regel zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche liegt. Die gegenüber der Sollarbeitszeit mehr oder weniger geleisteten Stunden werden in das Arbeitszeitkonto als Plus- oder Minusstunden eingestellt. Plusstunden können durch Freizeit oder Geld ausgeglichen werden. Es ist aber auch möglich, Nichteinsatzzeiten durch das Arbeitszeitkonto aufzufangen und dadurch die Beschäftigung der Mitarbeiter zu sichern.


Branche mit der höchsten Tarifbindung

Heute wird nahezu jedes Arbeitsverhältnis in der Zeitarbeit durch die DGB-Tarifverträge abgesichert. Damit hat die Branche eine der höchsten Tarifbindungen aller Wirtschaftszweige in Deutschland.

Für unsere Mitarbeiter bedeutet diese hohe Tarifbindung, dass Arbeitsbedingungen gelten, die von den Sozialpartnern, also den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden, vereinbart wurden. Zusammen mit den gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechtes, das in der Zeitarbeit genauso gilt wie für alle Arbeitnehmer, bieten die Tarifverträge Mitarbeitern ein hohes Maß an Absicherung, indem sie Mindeststandards setzen, die nicht unterschritten werden dürfen. Abweichungen nach oben, also bessere Arbeitsbedingungen als von den Sozialpartnern festgelegt, sind hingegen jederzeit möglich.

Die Anwendung der BAP/DGB-Tarifverträge sichert unseren Mitarbeitern bei einem Einsatz in Ihrem Unternehmen die folgenden Vorteile:

  • Faire Zeitarbeit durch die BAP/DGB-Tarifverträge
  • Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
  • Einsatzbezogene Zulagen
  • übertarifliche Entlohnung möglich
  • Branchenzuschläge in vielen Industriebranchen
  • Zuschläge für Nacht-, Mehr-, Sonn-, Feiertagsarbeit
  • Die Tätigkeit bestimmt die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe
  • Eindeutige Entlohnungsregeln
  • Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Vermögenswirksame Leistungen

Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, sind wir Ihnen gerne behilflich! Rufen Sie uns einfach an.

Sie finden die Tarifverträge Zeitarbeit der BAP/DGB-Tarifgemeinschaft unter Informationen - Downloads.