BAP/DGB-Tarifverträge

Tarifverträge regeln Mindestarbeitsbedingungen. Grundsätzlich dürfen Tarifverträge Beschäftigte niemals schlechter stellen als die gesetzlichen Mindeststandards. In Tarifverträgen werden aber auch Bestimmungen ausgehandelt, die per Gesetz nicht geregelt sind oder die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Gesetzgebers fallen. Dazu zählen beispielsweise Lohn- und Entgelthöhen oder Jubiläums- oder Sonderzahlungen.

Die IP.Zeitarbeit GmbH schließt Arbeitsverträge mit ihren Mitarbeitern nach den Tarifverträgen Zeitarbeit, die zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossen wurden.


Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit

Seit 2004 gilt für alle Zeitarbeitnehmer der Gleichstellungsgrundsatz „Equal Treatment“: Als Zeitarbeitnehmer haben Sie demnach Anspruch auf dieselben Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Kollegen im Einsatzbetrieb – es sei denn, ein Tarifvertrag regelt Abweichendes.

Der BAP bzw. dessen Rechtsvorgänger und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB, die derzeit aus acht Einzelgewerkschaften besteht – haben erstmals im Jahr 2003 ein bundesweit geltendes mehrgliedriges Tarifwerk für die Zeitarbeit abgeschlossen. Das Tarifwerk besteht aus den folgenden Tarifverträgen:

  • Manteltarifvertrag (MTV - BAP)
  • Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV - BAP)
  • Entgelttarifvertrag (ETV - BAP)
  • Elf Branchenzuschlagstarifverträge (TV - BZ)

Flexibilität und Sicherheit

Zur Beschäftigungssicherung sehen die BAP/DGB-Tarifverträge ein flexibles Arbeitszeitkonto vor – gekoppelt an ein verstetigtes Einkommen. Grundlage ist die mit einem Mitarbeiter vereinbarte monatliche Arbeitszeit (Sollarbeitszeit), die in der Regel zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche liegt, und auf deren Bezahlung der Mitarbeiter gemäß § 11 Absatz 4 Satz 2 AÜG immer einen Rechtsanspruch hat – und zwar unabhängig davon, ob die monatliche Sollarbeitszeit über- oder unterschritten wird. Die gegenüber der Sollarbeitszeit mehr oder weniger geleisteten Stunden werden in das Arbeitszeitkonto als Plus- oder Minusstunden eingestellt. Plusstunden können durch Freizeit oder Geld ausgeglichen werden. Es ist aber auch möglich, Nichteinsatzzeiten durch das Arbeitszeitkonto aufzufangen und dadurch die Beschäftigung eines Mitarbeiters zu sichern. Dieses System garantiert unseren Mitarbeitern einen kontinuierlichen, verstetigten Lohn.


Branche mit der höchsten Tarifbindung

Heute wird nahezu jedes Arbeitsverhältnis in der Zeitarbeit durch die DGB-Tarifverträge abgesichert. Damit hat die Branche eine der höchsten Tarifbindungen aller Wirtschaftszweige in Deutschland.

Für unsere Mitarbeiter bedeutet diese hohe Tarifbindung, dass Arbeitsbedingungen gelten, die von den Sozialpartnern, also den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden, vereinbart wurden. Zusammen mit den gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechtes, das in der Zeitarbeit genauso gilt wie für alle Arbeitnehmer, bieten die Tarifverträge Mitarbeitern ein hohes Maß an Absicherung, indem sie Mindeststandards setzen, die nicht unterschritten werden dürfen. Abweichungen nach oben, also bessere Arbeitsbedingungen als von den Sozialpartnern festgelegt, sind hingegen jederzeit möglich.


Vorteile des Tarifvertrages für unsere Mitarbeiter:

  • Faire Zeitarbeit durch die BAP/DGB-Tarifverträge
  • Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
  • Einsatzbezogene Zulagen
  • übertarifliche Entlohnung möglich
  • Branchenzuschläge in vielen Industriebranchen
  • Zuschläge für Nacht-, Mehr-, Sonn-, Feiertagsarbeit
  • Die Tätigkeit bestimmt die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe
  • Eindeutige Entlohnungsregeln
  • Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • betriebliche Altersvorsorge

Der Tarifvertrag garantiert Ihnen ein hohes Maß an Absicherung und schließt Lohndumping aus!

Sie finden die Tarifverträge Zeitarbeit der BAP/DGB-Tarifgemeinschaft unter unter Informationen - Downloads.