Entgeltgruppe

Die Mitarbeiter werden aufgrund ihrer überwiegenden Tätigkeit in eine von neun Entgeltgruppen des Entgeltrahmentarifvertrages eingruppiert. Für die Eingruppierung ist ausschließlich die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit Maßgebend und erfolgt auf festgelegten Eingruppierungsgrundsätzen. Für jede Entgeltgruppe ist die Höhe des jeweiligen Tarifentgeltes im Tarifvertrag vereinbart.

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