Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung ist durch ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen, dem Kundenunternehmen und dem Zeitarbeitnehmer gekennzeichnet. Das Zeitarbeitsunternehmen stellt dem Einsatzbetrieb für einen begrenzten Zeitraum Arbeitskräfte zur Verfügung und überträgt diesem das unmittelbare arbeitgeberseitige Direktionsrecht. Dabei obliegen dem Zeitarbeitsunternehmen alle Pflichten, die jeder Arbeitgeber in Deutschland zu tragen hat. Die Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

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