Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag bezeichnet einen gegenseitigen Austauschvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bei dem der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers und die Arbeitsleistung im Austauschverhältnis stehen. Zeitarbeitsunternehmen sind generell dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Vertragsschluss ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit über den Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auszuhändigen.

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