Festanstellung

Der Zeitarbeitnehmer hat mit dem Zeitarbeitgeber ein reguläres Arbeitsverhältnis und damit den üblichen Schutz wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz etc. Der einzige Unterschied zu anderen Arbeitsverhältnissen ist der Wechsel von Arbeitsorten und Kundeneinsätzen. Etwa 80 Prozent aller Zeitarbeitnehmer haben unbefristete Verträge, deutlich über 80 Prozent arbeiten Vollzeit.

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