Urlaubanspruch

Zeitarbeitnehmer haben, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die dem Mitarbeiter zustehende Urlaubsdauer richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit im Zeitarbeitsunternehmen und kann bis zu 30 Arbeitstage pro Jahr betragen. Dies ist in den entsprechenden Tarifverträgen geregelt.

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