Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die aufsichtsführende Behörde für Zeitarbeitsunternehmen. Sie vergibt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Personaldienstleister sind verpflichtet, einem Zeitarbeitnehmer bei Vertragsabschluss das Aktuelle Merkblatt der BA zum AÜG zu übergeben.

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