Personalvermittlung

Leistung, die bis 1994 exklusiv von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt wurde (Vermittlungsmonopol) und die seit Aufhebung des Monopols auch von Personaldienstleistungsunternehmen angeboten wird. Als Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit ist die private Arbeits- und Personalvermittlung erst seit 2002 erlaubnisfrei. Personaldienstleister vermitteln dabei passendes Personal an Arbeitgeber und erhalten im Gegenzug eine Vermittlungsgebühr. Die Dienstleistung ist für Arbeitslose mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kostenfrei - anfallende Gebühren erhält der Vermittler dann von der Agentur für Arbeit. Hierfür muss der private Arbeitsvermittler seit 2013 gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein.

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