Leiharbeit

Die Begriffe Leiharbeit und Zeitarbeit werden häufig synonym gebraucht, was daher rührt, dass das AÜG als gesetzliche Grundlage von "Entleihern", "Verleihern" und "Leiharbeitern" spricht. Der Begriff Leiharbeit wird jedoch oft kritisch gebraucht und ist für die Zeitarbeitsbranche kaum zutreffend, da eine "leihe" laut Definition unentgeltlich und nur für "Sachen" erfolgt. Arbeitnehmer werden demnach nicht verliehen, sondern erbringen gegen ein Entgelt eine Leistung auf Zeit bei einem Kundenunternehmen.

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