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Überlassungsdauer

Beschreibt die Dauer des Einsatzes eines Zeitarbeitnehmers beim Kundenunternehmen. 2004 wurde die gesetzliche Höchstgrenze der Überlassungsdauer aufgehoben. Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine neue Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten einzuführen.

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