Dreiecksverhältnis

Das Dreiecksverhältnis bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Zeitarbeitnehmer, dem Kundenunternehmen und dem Personaldienstleistungsunternehmen. Der Zeitarbeitnehmer schließt mit dem Personaldienstleister einen Arbeitsvertrag. Dieser wiederum schließt mit dem Kunden einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Dieser regelt die Einzelheiten des Arbeitseinsatzes des Zeitarbeitnehmers. Der Kunde erteilt dem Zeitarbeitnehmer die Arbeitsaufträge.

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