Zeitarbeitsrichtlinie

Richtlinie der Europäischen Union (RL 2008/1 04/EG). Wesentliche Änderungen, die 2011 im AÜG aufgrund der Umsetzung der Richtlinie erfolgten, waren die Informationspflicht des Kundenunternehmens gegenüber den Zeitarbeitskräften über freie Arbeitsplätze und die Verpflichtung der Kunden, Zeitarbeitnehmern Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten in ihren Betrieben zu gewähren.

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