Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht beschreibt das Recht der "Arbeitsverhältnisse". Es regelt die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (individuelles Arbeitsrecht) und die Beziehungen zwischen den Tarifpartnern und Betriebsparteien, also z.B. Tarifvertragsrecht bzw. Mitbestimmungsrechte (kollektives Arbeitsrecht). Auch das AÜG ist Teil des Arbeitsrechts.

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