Arbeitsbedingungen

Zeitarbeitnehmer haben die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Sie unterliegen dem gesetzlichen Kündigungsschutz und haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie bezahlten Urlaub. Im Manteltarifvertrag ist zudem eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden geregelt, die auf maximal 40 Stunden ausgedehnt werden darf. Im Monat entspricht dies im Schnitt 151,67 Stunden. Maßgeblich für die tatsächliche Arbeitszeit sind jedoch individuelle Vereinbarungen mit dem Kundenunternehmen. Für geleistete Plus- und Minusstunden, die abhängig von Arbeitszeitschwankungen entstehen, existieren Arbeitszeitkonten.

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