Besserstellungsvereinbarungen

Personaldienstleistungsunternehmen können mit den Zeitarbeitnehmern individuell Besserstellungsvereinbarungen treffen - zusätzlich zum bestehenden Tarifvertrag. Grundsätzlich bedeutet das, dass die individuellen Vereinbarungen über die bereits im Tarifvertrag bestehenden Regelungen hinausgehen können.

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