Kündigungsfristen

Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Mitarbeiter gelten mindestens dieselben Kündigungsfristen wie für alle Arbeitnehmer (4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats). Andere als die gesetzlichen Kündigungsfristen können durch Tarifverträge vereinbart sein.

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