Bundesarbeitgeberverband

Der BAP bündelt die Kräfte der Personaldienstleister und setzt sich dafür ein, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder in Bezug auf Personaldienstleistungen zu wahren und zu fördern.

Der BAP vertritt die Branche sowohl auf internationaler, europäischer als auch auf nationaler Ebene. Dazu arbeitet er als Mitglied in der Ciett, Eurociett, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie im Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW), im Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) und im Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi), mit.

Der BAP ist die Vertretung der Personaldienstleistungsbranche innerhalb und gegenüber der Wirtschaft.

Der BAP ist Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und setzt sich u.a. mit einem Verhaltenskodex, über dessen Einhaltung ein Schiedsgericht wacht, für faire Arbeitsbedingungen in der Branche ein.

Der BAP organisiert aktiv den Informations- und Gedankenaustausch mit dem Gesetzgeber, den Ministerien, den Parteien, den Verbänden, den öffentlichen Institutionen, den Medien u. a. und gestaltet so den Arbeitsmarkt mit.

Der BAP ist mit seiner Mitgliederstruktur ein Spiegelbild der Personaldienstleistungsbranche in Deutschland.

http://www.personaldienstleister.de/

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